Arbeitsrecht im Unternehmenskontext
Das Kollektivarbeitsrecht
Neben dem Individualarbeitsrecht umfasst das Arbeitsrecht zudem Gesetze, die das Verhältnis zwischen Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer sowie dem Arbeitgeber regeln. Wir beraten Betriebsräte, Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen in Berlin und übernehmen bei Bedarf die gerichtliche Vertretung. Hierbei können wir zum Beispiel das Aushandeln neuer Tarifverträge erwirken.
Rechtsanwältin Antje Hagen strebt sowohl bezüglich des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts stets danach, Ihr Anliegen zügig und zufriedenstellend zu bearbeiten – wenn möglich, auch in Form außergerichtlicher Verhandlungen. Zum Thema Arbeitszeit können Sie beispielsweise mit der Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts im persönlichen Gespräch eine optimale Lösung erarbeiten. Verhandlungen hinsichtlich einer Kündigung müssen hingegen meist vor einer offiziellen Instanz stattfinden.